Auszug aus der
Friedhofsordnung:
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Kosten
für die Überlassung von Grabstätten:
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Normalgrab |
150,00 € |
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Familiengrab |
450,00 € |
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Urnengrab |
150,00 € |
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Kindergrab |
100,00 € |
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2.
Grabaushub |
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Normalgrab,
Erstbelegung Familiengrab |
350,00 € |
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2.
Belegung Familiengrab |
600,00 € |
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Urnengrab |
150,00 € |
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Kindergrab |
200,00 € |
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3.
Rasengrabstätten |
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Gemäß
§ 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für
die Beisetzung einer Urne |
2.500,00 € |
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Benutzung
der Leichenhalle inklusive Reinigung |
75,00 € |
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Sonstige
Gebühren: |
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Verlängerung
der Ruhezeit bei Familiengräber |
15,00 € je Jahr |
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Einebnung
Normalgrab |
90,00 € |
Einebnung Familiengrab |
160,00 € |
Auszug aus § 16 Rasengrabstätten
Rasengrabstätten werden auf Antrag als
einstellige Urnenreihengrabstätte an Verstorbene vergeben. Die Rasengräber
werden von der Friedhofsverwaltung angelegt, gepflegt und nach Ablauf der
Ruhezeit geräumt
Ruhezeit:
Die
Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt, unbeschadet der Regelung im § 13 (3)
Satz 3, 30 Jahre auf Antrag kann die Ruhezeit auf 25 Jahre verkürzt werden.
Auszug aus § 13 (3):
Es ist gestattet, zwei Urnen auf einer bereits belegten Reihengrabstätte mit
einer restlichen Ruhezeit vom mindestens 15 Jahren beizusetzen. In diesem Fall
ist die Ruhezeit der Asche. Abweichend von
§ 10 Satz 1 identisch mit der restlichen Ruhezeit der Reihengrabstätte.
Entfernen
von Grabmalen Auszug
aus § 23:
Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten, nach Ablauf der
Nutzungszeit bei Familiengrabstätten ......sind die Grabmale innerhalb einer
Frist von drei Monaten zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw.
Nutzungszeit wird schriftlich hingewiesen.
Die Friedhofssatzung kann bei dem Ortsbürgermeister eingesehen werden.