Auszug aus der Friedhofsordnung:

 

Kosten für die Überlassung von Grabstätten:
Stand vom 17.11.2005


1. Gräber:

Normalgrab

150,00 €

Familiengrab

450,00 €

Urnengrab

150,00 €

Kindergrab

100,00 €

 

 

2. Grabaushub

Normalgrab, Erstbelegung Familiengrab

350,00 €

2. Belegung Familiengrab

600,00 €

Urnengrab

150,00 €

Kindergrab

200,00 €

 

 

3. Rasengrabstätten

 

Gemäß § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung  für die Beisetzung einer Urne

2.500,00 €

 

Benutzung der Leichenhalle inklusive Reinigung

 

 

75,00 €

 

Sonstige Gebühren:

 

Verlängerung der Ruhezeit bei Familiengräber

15,00 € je Jahr

 

Einebnung Normalgrab

90,00 €

Einebnung Familiengrab

160,00 €

Auszug aus § 16 Rasengrabstätten

Rasengrabstätten werden auf Antrag als einstellige Urnenreihengrabstätte an Verstorbene vergeben. Die Rasengräber werden von der Friedhofsverwaltung angelegt, gepflegt und nach Ablauf der Ruhezeit geräumt

 

 

Ruhezeit:

Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt, unbeschadet der Regelung im § 13 (3) Satz 3, 30 Jahre auf Antrag kann die Ruhezeit auf 25 Jahre verkürzt werden.

Auszug aus § 13 (3):
Es ist gestattet, zwei Urnen auf einer bereits belegten Reihengrabstätte mit einer restlichen Ruhezeit vom mindestens 15 Jahren beizusetzen. In diesem Fall ist die Ruhezeit der Asche. Abweichend von  § 10 Satz 1 identisch mit der restlichen Ruhezeit der Reihengrabstätte.

Entfernen von Grabmalen Auszug aus § 23:

Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei Familiengrabstätten ......sind die Grabmale innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw. Nutzungszeit wird schriftlich hingewiesen.

Die Friedhofssatzung kann bei dem Ortsbürgermeister eingesehen werden.